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Krankmeldung in der Probezeit – Ihre Rechte

Wusstest du, dass in Deutschland rund 20% aller Neueinstellungen in Unternehmen während der Probezeit erfolgen? Die Probezeit bietet sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich gegenseitig kennenzulernen und festzustellen, ob die Zusammenarbeit langfristig erfolgreich sein kann. Doch was passiert, wenn man während dieser entscheidenden Phase erkrankt?

In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die Krankmeldung in der Probezeit wissen musst und welche Rechte du als Arbeitnehmer hast. Von den Pflichten bei Krankheit über die Lohnfortzahlung bis hin zur möglichen Kündigung – wir haben alle relevanten Informationen für dich zusammengestellt.

Egal, ob du gerade erst in deinen neuen Job gestartet bist oder dich darauf vorbereitest, bald in einer Probezeit zu arbeiten – informiere dich über deine Rechte und Pflichten bei Krankheit, um Unklarheiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass du während dieser wichtigen Phase geschützt bist. Lass uns loslegen!

Pflichten bei Krankheit in der Probezeit

Während der Probezeit haben Arbeitnehmer bestimmte Pflichten im Falle einer Krankheit. Es ist wichtig, diese Pflichten zu kennen und einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die erste Pflicht besteht darin, die Krankheit unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden. Dies kann telefonisch, per E-Mail, SMS oder WhatsApp erfolgen. Eine rechtzeitige Benachrichtigung ermöglicht es dem Arbeitgeber, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und den Arbeitsablauf zu organisieren.

Je nach Arbeitsvertrag kann es erforderlich sein, ein ärztliches Attest vorzulegen. In einigen Fällen ist dies bereits am ersten Krankheitstag erforderlich, während in anderen Fällen eine Frist von bis zu drei Tagen gilt. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen des Arbeitsvertrags zu kennen und das Attest fristgerecht vorzulegen, um Ansprüche auf Lohnfortzahlung bei Krankheit zu wahren.

In der Regel müssen Arbeitnehmer mindestens vier Wochen lang beschäftigt gewesen sein, um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben. Dies bedeutet, dass während der Probezeit unter Umständen kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Es ist ratsam, die genauen Bestimmungen des Arbeitsvertrags oder Tarifvertrags zu überprüfen, um Klarheit über die Berechtigung zur Lohnfortzahlung zu erlangen.

Es ist wichtig, die Pflichten bei Krankheit in der Probezeit ernst zu nehmen und diese gewissenhaft zu erfüllen. Dies dient nicht nur dem Schutz der eigenen Rechte, sondern auch dem Erhalt eines professionellen Arbeitsverhältnisses.

Die Einhaltung der Pflichten bei Krankheit in der Probezeit kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von großer Bedeutung sein. Eine transparente Kommunikation und fristgerechte Meldung von Krankheiten stellt sicher, dass angemessene Maßnahmen ergriffen und Rechte gewahrt werden.

Lohnfortzahlung in der Probezeit

Wenn du während der Probezeit krank wirst, stellt sich oft die Frage nach der Lohnfortzahlung. Grundsätzlich hast du als Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn du mindestens vier Wochen im Unternehmen beschäftigt warst. Doch wie genau funktioniert das? Hier erfährst du alles Wichtige zur Lohnfortzahlung in der Probezeit.

Während der ersten vier Wochen der Probezeit muss die Krankenkasse das Krankengeld zahlen. Dieses beträgt in der Regel 70 Prozent vom regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelt, jedoch maximal 90 Prozent vom Nettoarbeitsentgelt. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um eine leichte Erkrankung handelt oder ob du schwer erkrankt bist.

Ab der fünften Woche der Krankheit greift wieder die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber verpflichtet ist, dir weiterhin das volle Gehalt zu zahlen, auch wenn du aufgrund deiner Krankheit nicht arbeiten kannst. Die Höhe des Lohns richtet sich nach dem vereinbarten Arbeitsvertrag und wird unabhängig von der Arbeitsfähigkeit gezahlt.

Es ist wichtig zu beachten, dass es auch in der Probezeit Ausnahmen von der Lohnfortzahlung geben kann. Zum Beispiel dann, wenn du vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst für deine Erkrankung verantwortlich bist. Auch bei wiederholter Krankheit kann dein Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen ergreifen. In solchen Fällen solltest du dich rechtlich beraten lassen und deine Rechte prüfen.

Die Tabelle unten gibt einen Überblick über die Lohnfortzahlung in der Probezeit:

Krankheitsdauer Krankengeld (Krankenkasse) Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers
Bis zu 4 Wochen 70% vom Bruttoarbeitsentgelt, max. 90% vom Nettoarbeitsentgelt
Ab der 5. Woche Voller Lohn gemäß Arbeitsvertrag

Wie du siehst, greift ab der fünften Woche der Krankheit wieder die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst und im Krankheitsfall entsprechend handelst. So kannst du sicherstellen, dass du während der Probezeit bei Krankheit weiterhin deinen Lohn erhältst.

Lohnfortzahlung in der Probezeit

Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit

Während der Probezeit kann der Arbeitgeber mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen grundlos kündigen. Eine Kündigung wegen Krankheit muss nicht explizit als Grund genannt werden. Der Arbeitgeber muss lediglich die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Das Kündigungsrecht während der Probezeit wurde durch Urteile bestätigt.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit nicht automatisch unrechtmäßig ist. Solange der Arbeitgeber die vorgegebene Kündigungsfrist einhält, kann er eine Kündigung aussprechen, auch wenn der Mitarbeiter aufgrund von Krankheit ausgefallen ist.

Wenn du mit einer Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit konfrontiert wirst, ist es ratsam, dich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung zu setzen. Ein Experte kann dir helfen, deine rechtlichen Optionen zu verstehen und gegebenenfalls Einspruch gegen die Kündigung einzulegen.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine Kündigung während der Krankheit in der Probezeit nicht allein aufgrund der Krankheit erfolgen darf. Es müssen weitere Umstände vorliegen, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Es ist daher ratsam, dass du dich über deine Rechte informierst und mögliche rechtliche Schritte in Erwägung ziehst.

Eine Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit ist ein sensibles Thema, das professionelle Beratung erfordert. Zögere nicht, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass deine Rechte gewahrt werden.

Besonderheiten für Auszubildende

Auch Auszubildende durchlaufen eine Probezeit, die normalerweise automatisch in den Ausbildungsvertrag integriert ist. Diese Probezeit dauert in der Regel zwischen einem und maximal vier Monaten. Während dieser Zeit haben Auszubildende ähnliche Rechte und Pflichten wie reguläre Arbeitnehmer.

Wenn Auszubildende während der Probezeit krank werden, gelten bestimmte besondere Regelungen. Die Ausbildungsstelle hat das Recht, die Probezeit bei längerer Krankheit zu verlängern, sofern dies vorab vertraglich vereinbart wurde. Diese Vereinbarung sollte im Ausbildungsvertrag klar festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist wichtig, dass Auszubildende diese Vereinbarung kennen und sich daran halten.

Während der Krankheit in der Probezeit haben Auszubildende Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Es ist jedoch ratsam, sich bei längerer Krankheit frühzeitig mit dem Ausbildungsbetrieb in Verbindung zu setzen und über die weitere Vorgehensweise zu sprechen. Eine offene Kommunikation kann dabei helfen, mögliche Konflikte zu vermeiden und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Die Besonderheiten für Auszubildende in Bezug auf Krankheit und Probezeit können je nach Ausbildungsvertrag und Ausbildungsstelle variieren. Daher ist es wichtig, den Vertrag sorgfältig zu lesen und bei Fragen oder Unklarheiten den Ausbilder oder die Ausbilderin um Aufklärung zu bitten.

Es ist zu beachten, dass Auszubildende auch während der Probezeit bestimmte Rechte und Schutzbestimmungen genießen. Bei Problemen oder Konflikten sollte immer zunächst das Gespräch mit dem Ausbilder oder der Ausbilderin gesucht werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Auszubildende

Beispiel:

Um die Besonderheiten für Auszubildende während der Probezeit zu verdeutlichen, hier ein Beispiel:

Aspekte Reguläre Arbeitnehmer Auszubildende
Minimaldauer der Probezeit 3 Monate 1 Monat
Maximaldauer der Probezeit 6 Monate 4 Monate
Verlängerung bei Krankheit Ja Ja, wenn vertraglich vereinbart
Lohnfortzahlung bei Krankheit Ja Ja

Umgang mit Krankheit in der Probezeit

Es ist wichtig, dass du deine Gesundheit während der Probezeit priorisierst und dir die nötige Zeit zur Genesung nimmst. Es ist ganz normal, während dieser Phase krank zu sein, und Arbeitgeber sind mit krankheitsbedingten Ausfällen vertraut. Wenn du krank bist, informiere deinen Vorgesetzten umgehend und lege ärztliche Atteste vor, um deine Krankmeldung zu bestätigen.

Nach deiner Genesung ist es ratsam, ein Gespräch mit deinem Vorgesetzten zu führen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. In diesem Gespräch könnt ihr gemeinsam den besten Umgang mit deiner Krankheit in der Probezeit planen und mögliche Maßnahmen in Betracht ziehen, um sicherzustellen, dass du trotz deiner gesundheitlichen Herausforderungen erfolgreich in deinem neuen Job bist.

Denke daran, dass sich Krankheit nicht negativ auf deine berufliche Zukunft auswirken sollte, insbesondere wenn du alle erforderlichen Schritte unternommen hast, um deine Abwesenheit angemessen zu melden und ärztliche Nachweise vorzulegen. Deine Gesundheit sollte immer oberste Priorität haben, und ein verständnisvoller Arbeitgeber wird dies zu schätzen wissen.

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